Fachkräftemangel und Beschäftigung mit Auslandsbezug - März 2023
In Anbetracht eines stetig zunehmenden Fachkräftemangels gehen immer mehr Unternehmen dazu über, Arbeitskräfte aus dem nichteuropäischen Ausland anzustellen. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten hat indes Implikationen in aufenthaltsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht, die erfahrungsgemäß vielen Unternehmen nicht geläufig sind. Dieses Online-Seminar soll dazu dienen, Ihnen einen Überblick über die in diesem Zusammenhang wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Aufenthaltstitel zu verschaffen und Ihr Problembewusstsein zu schärfen.
INHALTE
- Die aufenthaltsrechtliche Stellung von Drittstaatsangehörigen
- Rechtliche Anforderungen an die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zweck einer Erwerbstätigkeit, insbesondere Anforderungen an die Erteilung von Blue Cards und ICT-Cards (Inter-Company-Transfer Cards)
- Ablauf der Antragsverfahren für die Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln sowie des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und Vorabzustimmungsverfahrens bei der Bundesagentur für Arbeit
- Zu beachtende sozialversicherungsrechtliche-, steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
- Geplante Änderungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
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Bernadette Solange Baas
Senior Associate
Dentons Europe LLP, BerlinBernadette Solange Baas ist Senior Associate im Berliner Dentons Büro. Als Rechtsanwältin vertritt sie Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragestellungen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Zu ihren Beratungsschwerpunkten gehören die Vertragsgestaltung sowie die Beratung von Unternehmen bei Vertragsbeendigungen und im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmervertretungen
Minh Riemann, LL.M.
Counsel
Dentons Europe LLP, BerlinMinh Riemann ist Counsel im Berliner Dentons Büro. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts. Zu seinen Schwerpunkten gehört die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsübergängen, Restrukturierungen und der Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretungen.
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Wichtige Themenfelder sind Arbeitsrecht, Vergütung, Management, Führung und Organisation.
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