28.03.2023, 9:00 – 12:30 Uhr

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber nach dem BAG-Beschluss

Der Beschluss des BAG zur Arbeitszeiterfassung im vergangenen Jahr (Beschl. v. 13.09.2022 – 1 ABR 22/21) hat für Aufsehen gesorgt und Arbeitgeber mit zahlreichen offenen Fragen zurückgelassen. Sie sind nach der Entscheidung verpflichtet, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter zu erfassen.

Es stellen sich zum einen Fragen, die sich auf bereits geltende Regelungen des ArbZG beziehen. So muss bekannt sein, welche Ruhe- und Pausenzeiten gelten, wie Feiertagsarbeit auszugleichen ist oder welche Zeiten überhaupt als Arbeitszeit gelten.

Zum anderen stellen sich Fragen, die sich auf die Umsetzung des BAG-Beschlusses beziehen: Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden? Muss der Arbeitgeber die Erfassung kontrollieren? Muss der Arbeitgeber Verstöße sanktionieren?  

In unserem digitalen Workshop werden wir zunächst die Grundlagen der Arbeitszeit besprechen und an Beispielen vorstellen. Die Referentin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Caroline Dressel stellt Ihnen die wichtigsten Aussagen des „Stechuhr-Beschlusses“ dar und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten, um Ihnen trotz bzw. in Einklang mit dieser Entscheidung ein flexibles Arbeiten zu ermöglichen. Es werden praktische Umsetzungsmöglichkeiten besprochen und diskutiert.

THEMEN

Überblick Arbeitszeitgesetz

  • Gesetzliche Regelungen im Arbeitszeitgesetz
  • Maximal-Arbeitszeiten
  • Pause, Ruhezeiten
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Überstunden (Anordnung, Ausgleich, Umfang)
  • Direktionsrecht
  • Vergütungspflicht des AG
  • Fragen / Diskussion

Regelungsmöglichkeiten

  • Dispositive Regelungen – zwingende Regelungen
  • Mögliche / sinnvolle Regelungen im Arbeitsvertrag
  • Mögliche / sinnvolle Regelungen in einer Betriebsordnung
  • Mögliche / sinnvolle Regelungen in BV
  • Fragen / Diskussion

Besonderheiten Homeoffice / Mobiles Arbeiten

  • Verantwortlichkeiten
  • Kontrollmöglichkeiten
  • Regelungsmöglichkeiten
  • „knifflige“ Fälle, z.B. E-Mail-Abruf Handy, Anruf am Abend
  • Dienstreisen
  • Fragen / Diskussion

KAFFEEPAUSE

Urteil BAG, EuGH

  • Wesentliche Aussagen
  • Auswirkungen für Arbeitgeber
  • Kurzer Ausblick bzgl. Gesetzesvorhaben
  • Anwendungsbereich: Unternehmen / alle Arbeitnehmer*innen
  • Fragen / Diskussion

Pflichten des Arbeitgebers

  • Bereitstellung System
  • Kontrollpflichten
  • Sanktion der AN bei Nicht-Einhaltung
  • Spielräume für AG
  • Fragen / Diskussion

Umsetzung im Unternehmen

  • Rechtliche Vorgaben
  • Tatsächliche Möglichkeiten, Apps, eigene Systeme etc.
  • Transparenz / Erklärungen
  • Fragen / Diskussion

Problembereich: Datenschutzrecht

  • Datenverarbeitung nur soweit erforderlich
  • Speicherung / Löschung von Arbeitszeiten
  • Kontrolle durch AG
  • Veröffentlichung der Daten im Unternehmen
  • Fragen / Diskussion

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit der Interaktion mit der Referentin.

ZIELGRUPPE: Geschäftsführer, Personalverantwortliche, Entscheidungsträger in der Rechts- und Personalabteilung, Fach- und Führungskräfte, Fachanwälte für Arbeitsrecht

ZERTIFIZIERUNG: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 3 Stunden gem. § 15 FAO. Die nachgewiesenen Stunden der Online-Fortbildung mit Anwesenheitskontrolle werden von den Kammern vollumfänglich und unbegrenzt anerkannt.

 

Eine Videoaufzeichnung steht leider nicht zur Verfügung.

Kirsten Davis/peopleimages.com / stock.adobe.com
Referenten

Dr. Caroline Dressel, LL.M. (Legal Tech)

Rechtsanwältin / Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Schwenke Schütz GbR, Berlin
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